Zuständig für: |
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- Abbruch von Gebäuden in Satzungsgebieten
- Anträge zu Baumaßnahmen in Satzungsgebieten von Sanierungsgebieten nach § 144 ff. BauGB
- Anträge zu genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen gemäß städtischer Erhaltungssatzungen
- Anträge zu genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen gemäß städtischer Gestaltungssatzungen
- Bebauungspläne, Verfahren und Anträge
- Beratung zu Bauanträgen, Bauvoranfragen
- Dorferneuerung
- Freibad-Verwaltung
- Gewässerunterhaltung an Bächen und anderen Gewässern II. Ordnung
- Grundstückszufahrten
- Kinderspielplätze
- Sportstätten
- Sportstättenunterhaltung
- Stadtentwicklung, -planung
- Stellplatzablösung noch Stellplatzablösesatzung
- Straßenbeleuchtung Investitionsvorbereitung
- Städtebauförderung sowie andere Förderprogramme mit kommunaler Beteiligung
- Tiefbau an Kommunalstraßen
- Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63a ThürBO (in Baugebieten mit verbindlicher Bauleitplanung)
- Wegebau
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