Im Weimarer Land ist ab 11. Juli 2023 die Entnahme von Wasser (Schöpfen mit
Handgefäßen bzw. Gießkannen) aus oberirdischen Gewässern (z. B. Ilm, Magdel,
Vippach, Scherkonde, Pfiffelbach) im Rahmen des Gemeingebrauches mit sofortiger
Wirkung untersagt. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh.