Aktuelles

öffentliche Bekanntmachungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Dezember 2025 fanden die Bürgerinformationsveranstaltungen zur Kommunalen Wärmeplanung im Zeughaus statt.
Die Unterlagen sind nun auf der Stadtseite veröffentlicht, werden aber parallel noch im Rathaus ausgelegt.

Die Auslegung findet vom 26.01.2026 bis 20.02.2026 statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen während folgender Zeiten im Rathaus einzusehen:

Montag:09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch:09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag:09:00 – 12:00 Uhr

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauamtsmitarbeiter/innen.

Zu den Inhalten:
Aufbauend auf einer umfangreichen Analyse wurde für alle Ortsteile geprüft, ob es die Möglichkeit gibt, zentrale Lösungen anzubieten und vorzusehen bzw. die Notwendigkeit besteht, die Untersuchungen diesbezüglich noch zu vertiefen.

Im Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung muss festgestellt werden, dass nur für einige Bereiche in Bad Berka und in Tannroda zentrale Lösungen denkbar sind und wohl die meisten Versorgungen dezentral erfolgen müssen.
Die Möglichkeiten sind in den ausliegenden und veröffentlichten Unterlagen dargestellt.

Das bedeutet also, dass die meisten Eigentümer eigenständig Lösungen entwickeln müssen. Und zum Großteil, so wurde es von unseren Beratern kommuniziert, werden wohl Wärmepumpen zum Einsatz kommen.

Erfolgt nun also eine Umstellung der Wärmeversorgung, wir bleiben bei dem Beispiel Wärmepumpe, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Das Aufstellen einer Wärmepumpe im öffentlichen Raum ist nicht gestattet.
  • Die Überbauung öffentlicher Räume ist nicht gestattet. Das heißt, dass Sie eine Wärmepumpe nicht einfach in den öffentlichen Raum an die Hauswand (Grenzbebauung) hängen dürfen.
  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn. Die Wärmepumpen sind zwar in der Regel so gebaut, dass z.B. auch zulässige Lärmpegel nicht überschritten werden, aber die Geräte arbeiten nicht geräuschlos und sind auch nicht besonders schön.
    Und so erscheint auch eine Absprache mit den Nachbarn zum Standort angebracht.

Sanierungsgebiete, Denkmalschutzbereiche, Denkmale, Gestaltungssatzungen

Bitte beachten Sie, dass für diese Gebiete besondere Anforderungen gelten.
In der Regel ist in diesen Gebieten der Standort rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Sanierungsträger, der Stadt oder/ und der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen, damit es im Nachgang zu keinen Rückbaunotwendigkeiten kommt.

Schlussfolgerung

Die Kommunale Wärmeplanung dient der langfristigen Entwicklung und Planung. Sie sind nicht zum sofortigen Handeln gezwungen und sollten in Ruhe eine Änderung prüfen.

gez. Michael Jahn
Bürgermeister
Bad Berka, 23.01.2026